Alle zwei Jahre werden Feuerungsanlagen amtlich kontrolliert. Dabei wird der Schadstoffausstoss der Anlage gemessen und überprüft, ob die vorgeschriebenen Abgaswerte eingehalten werden. Diese Kontrolle hilft dem Anlagenbesitzer Energie und damit Kosten zu sparen und trägt zu einer verbesserten Luftqualität bei.

Der Anlagebesitzer kann wählen, ob er die Kontrollmessung vom städtischen Feuerungskontrolleur oder von einer akkreditierte Servicefirma durchführen lassen will. Wird eine Servicefirma beauftragt, muss der Rapport bis 31. August bei der Fachstelle für Feuerungskontrolle eintreffen. Andernfalls wird der städtische Kontrolleur ab 1. September die Messung vornehmen.

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