Der Familienausweis belegt im Verkehr mit Amtsstellen den Bestand einer Familie. Er wird dem Ehepaar nach der Ziviltrauung ausgehändigt, sofern mindestens ein Ehegatte in der Schweiz Wohnsitz hat oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt.

Wenn der Familienausweis unabhängig von einer Trauung bezogen wird, ist für die Ausstellung das Zivilstandsamt des Heimatortes zuständig.

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