AHV

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.


Beiträge

Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten sowie von Bund und Kantonen finanziert. Es ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu Rentenkürzungen.


Leistungen

Die Alters- und Hinterlassenenrenten (Altersrenten, Kinderrenten, Waisen- und Witwenrenten) und Hilflosenentschädigungen machen den grössten Teil der Leistungen der AHV aus.

Das ordentliche Rentenalter erreichen Frauen mit 64 Jahren, die Männer mit 65 Jahren. Es ist auch möglich die Altersrente vorzubeziehen oder aufzuschieben.


Ergänzungsleistungen

AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden.

AHV-Zweigstellen

Die AHV-Zweigstellen sind die Anlaufstellen für die Bevölkerung. Dort erhalten die Einwohner diverse Auskünfte und Formulare.

Zugehörige Objekte

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