Der Bereich Asylwesen der Stadt übernimmt die den Gemeinden zugeordneten Aufgaben im Asylwesen. Dies sind:

  • Gewährung von Sozialhilfe an Asylsuchende, die in Gossau wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

  • Gewährleistung einer fachlich qualifizierten Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden, die der Stadt Gossau zugewiesen werden.
Für das Asylverfahren sind ausschliesslich Instanzen von Bund und Kanton verantwortlich.

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