Neues Parkierungsregime schrittweise umsetzen

19. August 2019
Ab 1. September 2019 wird das neue Gossauer Parkierungsreglement schrittweise umgesetzt. Zuerst wird eingeführt, was ohne Änderung von Signalisationen oder Markierungen möglich ist. Das sind insbesondere die Anpassungen bei Handwerker-, Pendler und Besucherbewilligungen.

Im März 2019 hat das Gossauer Stadtparlament das neue Parkierungsreglement beschlossen. Weniger blaue Zonen, Wegfall der Pendlerbewilligungen sowie einheitlichere Parkierungszeiten und –gebühren sind wesentliche Änderungen. Gegen das Reglement ist kein Referendum ergriffen worden. Der Stadtrat hat festgelegt, dass es ab 1. September 2019 umgesetzt wird. Allerdings werden nicht alle Neuerungen gleichzeitig eingeführt.

 

Strengere Bedingungen für Besucherkarten

Ab September gelten die Massnahmen, welche ohne Verfügung oder Anordnung der Kantonspolizei eingeführt werden können. Dazu gehört der Wegfall der Pendlerkarten für die erweiterte blaue Zone (EBZ). Dadurch soll der Anteil der Fremdparkierer in den Quartieren reduziert und so die Wohnqualität erhöht werden. Damit Pendler nicht auf Besucher-Tageskarten ausweichen, werden auch diese eingeschränkt.

Erhältlich sind sie beim städtischen Einwohneramt und über das digitale Parkierungssystem Parkingpay. Dabei wird geprüft, ob der Käufer tatsächlich in Gossau wohnt oder hier einen Geschäftssitz hat. Pro Tag kann eine berechtigte Person maximal fünf Karten beziehen. Unverändert bleibt der Preis: von sechs Franken. Für acht Franken pro Tag können Besucher auf dem Marktplatz und dem Bedaplatz parkieren, für den Lindenplatz sind keine Tagesbewilligungen mehr erhältlich.

 

Flexiblere Lösung für Handwerker

Die Handwerker-Karten für die EBZ werden ergänzt durch den Handwerker-Pool in Parkingpay. Darin können Handwerkbetrieb einer digitalen Handwerker-Bewilligung bis zu zehn verschiedene Fahrzeuge (fahrende Werkstätten) hinterlegen. Zeitgleich kann jedoch einzig eines dieser Fahrzeuge tatsächlich auf einem EBZ-Platz abgestellt werden.

Für die restlichen Änderungen des neuen Parkierungsreglement0s wird die Kantonspolizei in den nächsten Wochen die Anordnungen oder Verfügungen vornehmen. Allfällige Einsprachen könnten die Umsetzung einzelner Massnahmen verzögern. Darunter fallen die Zusammenlegung der heute zwölf auf neu vier EBZ-Sektoren, die Angleichung der Parkierungszeiten und die Umwandlung von verschiedenen "blauen" in gebührenpflichtige "weisse" Parkplätze, insbesondere im Stadtzentrum.