Gestaltung Budget; 8. Nachtrag zur Gemeindeordnung

Nummer
2016-632
Geschäftsart
Reglement
Status
Erledigt
Datum
7. Februar 2018
Beschreibung
Auf Anfang 2018 wird die Buchhaltung der Stadt Gossau nach einem neuen Rechnungslegungsmodell geführt. Mit der Umstellung muss eine Reserve gebildet werden für die Werterhaltung des Finanzvermögens, also der Vermögensbestandteile, welche nicht unmittelbar einer öffentlichen Aufgabe dienen. Mit dem Reglement „Reserve Werterhalt Finanzvermögen“ wird festgelegt, welche Mittel in die Reserve fliessen und welche Ausgaben daraus finanziert werden. Das Stadtparlament hat das Reglement am 29. August 2017 erlassen.
Der 8. Nachtrag zur Gemeindeordnung wird erlassen.

Zugehörige Objekte

Name
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Reglement_Werterhalt_Finanzvermogen_Antrag GPK.pdf Download 1 Reglement_Werterhalt_Finanzvermogen_Antrag GPK.pdf
Bericht und Antrag Download 2 Bericht und Antrag
Antrag VBK Download 3 Antrag VBK
Datum Sitzung