Nummer
02.351
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Status
Erledigt
Datum
18. Juni 2002
Beschreibung
Gemäss dem am 2.7.2002 beschlossenen Reglement werden die fünf nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrates ab 2002 für zwei volle Stellen mit total rund 274‘000 Franken entschädigt. Stadt- und Schulpräsident erhalten 2003 gemäss Reglement einen Grundlohn von je rund 176'000 Franken und der Stadtpräsident eine Präsidialzulage von 25'000 Franken. Die Entschädigung wird analog den Löhnen des Stadtpersonals angepasst.

Zugehörige Objekte

Name
020618-besoldung_ba.pdf Download 0 020618-besoldung_ba.pdf
Datum Sitzung